Frühstartrente in Deutschland: Was 10 € im Monat bis 65 bringen
Der Staat will für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Wir zeigen, was Eltern dafür tun müssen, was daraus bis zum Rentenalter werden kann und was an dem Gesetz noch offen ist. Gilt nur für Deutschland.
Die Frühstartrente (in Medien auch Frühstart-Rente geschrieben) soll am 1. Januar 2027 starten. Für jedes Kind, das in Deutschland wohnt, zahlt der Bund von der Vollendung des sechsten bis zum 18. Lebensjahr 10 € im Monat in einen Altersvorsorgevertrag ein. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und ist grundsätzlich bis zum 65. Geburtstag gesperrt.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864) am Freitag, den 16. Oktober 2026, in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Dieser Artikel erklärt, was im Gesetz steht, rechnet die Zahlen nach und benennt die Kritik. Er gilt nur für Deutschland. Österreich plant mit dem Zukunftsdepot ein eigenes Modell.
Stand: 17. Oktober 2026. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Alle Angaben beziehen sich auf die beschlossene Fassung. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.
Was geplant ist
Der Bund zahlt für jeden Monat, in dem das Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt ist. Das sind höchstens 1.440 € insgesamt.
Das Geld geht in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, den es seit der Reform vom 26. Mai 2026 gibt.
Die geförderte Summe ist nicht beleihbar, nicht pfändbar und grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag auszahlbar.
Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Über die 10 € hinaus dürfen Eltern, Großeltern oder andere in den Vertrag einzahlen, bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr (570 € im Monat). Die Begründung des Entwurfs nennt als Ziel, Kindern früh Erfahrung am Kapitalmarkt zu geben, unabhängig vom Geldbeutel und der Finanzkompetenz der Eltern.
Wer bekommt das Geld?
Anspruch haben Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 32 Abs. 1 EStG), die zwischen 6 und 18 Jahre alt sind, ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und eine Steuer-Identifikationsnummer besitzen. Die Förderung startet nicht für alle Altersgruppen gleichzeitig:
- Jahrgang 2020 (wer 2026 sechs Jahre alt wird) ist der erste geförderte Jahrgang.
- Ab 2027 kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang dazu, nämlich die Kinder, die im jeweiligen Jahr sechs werden.
- Ältere Kinder unter 18 können einen Vertrag abschließen, bekommen aber keine 10 € vom Staat.
Wer 2019 oder früher geboren ist, geht bei der staatlichen Zahlung leer aus. Das ist einer der meistkritisierten Punkte im Verfahren. Die Grünen nennen den Ausschluss älterer Kinder ungerecht, der Versicherungsverband GDV fordert, alle Jahrgänge einzubeziehen.
Was Eltern tun müssen
Die Förderung kommt nicht von allein. Eltern müssen für ihr Kind einen begünstigten Altersvorsorgevertrag bei einem Anbieter abschließen. Das Gesetz legt dafür einige Regeln fest:
- Den Antrag stellt der Anbieter. Mit dem Vertragsabschluss gilt er als bevollmächtigt, die Frühstartrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Eltern können dem vor Vertragsschluss widersprechen.
- Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Geburtstag, auch nicht beim Wechsel des Anbieters.
- Nur ein Vertrag wird gefördert. Ein zweiter Vertrag bekommt keine 10 €. Ein Wechsel ist möglich, das gesamte Kapital wandert dann zum neuen Anbieter.
- Pausieren ist erlaubt, aber nur bei den eigenen Beiträgen. Die 10 € vom Staat laufen weiter.
- Kündigen geht nur eingeschränkt: Bis 18 lassen sich nur eigene Einzahlungen kündigen oder das gesamte Kapital übertragen.
Der Vertrag ist ein Standarddepot nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Beratung ist dafür nicht vorgeschrieben, der Abschluss darf elektronisch laufen. Welche Anbieter ab 2027 welche Produkte zu welchen Kosten bereitstellen, steht bisher nicht fest.
Was passiert ohne Vertrag?
Schließen Eltern keinen Vertrag ab, verfällt das Geld nicht. Der Bund legt die 10 € pro Kind und Monat dann in einer kollektiven Anlage an, die über ein Sondervermögen „Frühstartrente“ des Bundes läuft (errichtet zum 1. Januar 2028). Der Finanzausschuss hat dafür eine Änderung beschlossen: Es darf ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden.
Den Vertrag später abzuschließen bleibt möglich. Wer das tut, bevor das Kind 35 wird, bekommt das bis dahin aufgelaufene Startkapital aus der kollektiven Anlage in den Vertrag eingezahlt. Die Höhe richtet sich nach einem Musterkind des jeweiligen Geburtsjahrgangs und -monats. Wer erst nach dem 35. Geburtstag abschließt, bekommt nichts mehr.
Für den Start 2027 gibt es also keinen Zeitdruck. Anbieter, die technisch noch nicht so weit sind, dürfen die Anträge für die ersten drei Quartale 2027 noch bis zum 31. Dezember 2027 übermitteln. Wer erst im Lauf des Jahres einen Anbieter wählt, verliert die Förderung nicht, soweit der Entwurf so Gesetz wird.
Was daraus bis 65 werden kann
Die Zahl, die in der Debatte kursiert: Finanzminister Klingbeil nennt rund 53.000 € allein aus der Staatsförderung bis zum Rentenbeginn. Wir haben das nachgerechnet. Der Bund zahlt über 12 Jahre insgesamt 1.440 € ein. Bei einer angenommenen Rendite von 7 % pro Jahr, monatlich verzinst und bis zum 65. Geburtstag liegen gelassen, ergeben sich in unserer Rechnung 53.253 €. Die Zahl geht also auf, setzt aber eine hohe Rendite über fast sechs Jahrzehnte voraus.
10 € im Monat von 6 bis 18, danach liegen lassen
Drei Renditeannahmen, alle ohne Kosten und Steuern. Kapital in Euro, Alter des Kindes auf der waagerechten Achse. Nach dem 18. Geburtstag wird nichts mehr eingezahlt, der Rest ist Wertentwicklung.
Mit eigenen Einzahlungen der Eltern wächst die Summe im gleichen Verhältnis. Wer 10 € dazulegt, verdoppelt den Endwert, wer 20 € dazulegt, verdreifacht ihn. Klingbeil nennt für den zweiten Fall rund 160.000 €, das passt zu unserer 7-%-Rechnung. Einzahlungen jeweils bis zum 18. Geburtstag:
| Einzahlung pro MonatMonat | Eingezahlt bis 18Eingezahlt | 3 % | 5 % | 7 % |
|---|---|---|---|---|
| 10 € (nur Staat) | 1.440 € | 6.926 € | 19.351 € | 53.253 € |
| 20 € (+10 € Eltern) | 2.880 € | 13.852 € | 38.701 € | 106.505 € |
| 30 € (+20 € Eltern) | 4.320 € | 20.778 € | 58.052 € | 159.758 € |
| 60 € (+50 € Eltern) | 8.640 € | 41.555 € | 116.104 € | 319.516 € |
Eigene Modellrechnung: Einzahlung am Monatsende, 144 Monate, danach Wertentwicklung bis zum 65. Geburtstag, konstante Rendite vor Kosten. Reale Märkte schwanken stark. Mit dem ETF-Sparplan-Rechner lassen sich andere Annahmen durchspielen.
Kaufkraft: Die Beträge sind nominal und werden erst in rund 59 Jahren fällig. Bei 2 % Inflation pro Jahr ist ein Euro dann nur noch etwa 31 Cent von heute wert. Die 53.253 € bei 7 % entsprechen heutiger Kaufkraft etwa 16.600 €, die 19.351 € bei 5 % etwa 6.000 €. Die Frühstartrente ist ein Baustein, der durch Zeit wirkt, und kein Ersatz für andere Vorsorge.
Wie der Zinseszins über so lange Zeiträume wirkt, erklärt der Grundwissen-Artikel Zinseszins vertieft.
Die Kritik am Entwurf
In der Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober 2026 und in den Plenardebatten sind einige Punkte immer wieder gefallen:
- Die Zuzahlung von 6.840 € im Jahr ist zu hoch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, das könne Vermögensungleichheit verstärken, weil nur Familien mit Spielraum große Summen einzahlen.
- Finanzbildung ist mehr als Produktinformation. Mehrere Sachverständige weisen darauf hin, dass Informationen der Anbieter keine Bildung ersetzen.
- Kostenverbot und Beratung. Die Deutsche Kreditwirtschaft und der Fondsverband BVI sehen im Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten ein Hindernis für Beratung.
- Grundsatzkritik. Die Linke spricht von „privater Kundenakquise auf Staatskosten“, die AfD hält 10 € im Monat für zu wenig.
- Fehlende Jahrgänge. Wer vor 2020 geboren ist, bekommt keine Förderung (siehe oben).
Auf der Befürworterseite steht vor allem das Argument, früh anzufangen: Schon kleine Beträge wachsen über sechs Jahrzehnte zu einer relevanten Summe, und Kinder sammeln früh Erfahrung mit dem Kapitalmarkt.
Was noch offen ist
- Beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Grünen und die Linke, die AfD enthielt sich.
- Bundesrat. Das Gesetz braucht seine Zustimmung. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Länder hatten im September Änderungen empfohlen.
- Konkrete Angebote. Welche Anbieter ab 2027 Verträge für Kinder anbieten, welche Fonds sie nutzen und was sie laufend kosten, ist offen. Bei 60 Jahren Laufzeit wirken schon kleine Kostenunterschiede stark, deshalb lohnt der Vergleich, sobald es Angebote gibt.
- Besteuerung. Die staatlichen Zahlungen selbst sind steuerfrei, in der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden laut Begründung des Entwurfs in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).
Das Wichtigste in Kürze
🎯 Key Points
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7864 — Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (7. September 2026)
- Deutscher Bundestag, hib-Meldung — Finanzausschuss beschließt die Frühstartrente (14. Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag, Textarchiv — Beschluss des Gesetzes im Plenum (16. Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag, Textarchiv — Anhörung am 5. Oktober und Positionen der Fraktionen
Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt. Die Frühstartrente ist vom Bundestag beschlossen, aber ohne die Zustimmung des Bundesrates noch nicht in Kraft, die endgültige Ausgestaltung kann abweichen. Die Rechenbeispiele sind Modellrechnungen ohne Kosten und Steuern. Keine Anlage- oder Steuerberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise.
