Auf eigenen Beinen

Mitversicherung bei den Eltern: wann sie endet

Deine E-Card funktioniert weiter, deine Versichertenkarte auch. Bis zu dem Tag, an dem sie es nicht mehr tut. Wann das ist, hängt davon ab, in welchem Land du wohnst. Der Unterschied beträgt zwei Jahre.

27Österreich, in Ausbildung
25Deutschland, in Ausbildung
3 MonateFrist, die viele verpassen

Die Versicherung, an die niemand denkt

Über Handyverträge, Mietverträge und das erste Depot wird geredet. Über die Krankenversicherung nicht, weil sie einfach da war, seit du auf der Welt bist. Deine Eltern waren versichert, du warst mitversichert, fertig.

Das Problem an dieser Stille: Die Mitversicherung bei den Eltern endet nicht mit einem Brief und nicht mit einem Anruf. Sie endet an einem Stichtag, den ein Amt kennt und du nicht. Die Karte in deiner Geldbörse sieht danach genauso aus wie vorher. Auffallen kann es dir erst, wenn du zum Arzt gehst — oder wenn Monate später eine Beitragsforderung kommt, die den ganzen Zeitraum abdeckt, in dem du dachtest, alles sei geregelt.

Dieser Artikel klärt drei Dinge: bis wann du mitversichert bist, was danach kommt und was es kostet. Und weil das Wort „private Krankenversicherung“ in Österreich und Deutschland zwei völlig verschiedene Dinge bedeutet, klärt er das gleich mit. Der deutsche Fall enthält eine Entscheidung, die man nur einmal trifft.

Bis wann bist du mitversichert?

Beide Länder kennen dieselbe Grundregel: Bis 18 bist du beitragsfrei über deine Eltern versichert. Danach gehen sie auseinander.

🇦🇹 Österreich
bis 27

In Schul- oder Berufsausbildung oder im ordentlichen Studium, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

🇩🇪 Deutschland
bis 25

In Schul- oder Berufsausbildung nach § 10 Abs. 2 SGB V. Ohne Erwerbstätigkeit bis 23, sonst bis 18.

1827

Wer mit 26 in Wien studiert, ist also noch mitversichert. Wer mit 26 in München studiert, zahlt seit einem Jahr selbst. Gleiches Studium, gleiches Alter, zwei Jahre Unterschied, allein wegen des Wohnorts.

Dafür kennt Österreich eine Hürde, die es in Deutschland gar nicht gibt: einen Erfolgsnachweis. Wer studiert, muss ab dem dritten Semester belegen, dass im letzten Studienjahr etwas weitergegangen ist. Wer den nicht erbringt, fliegt aus der Mitversicherung, auch mit 21 und mitten im Studium.

Grundregel
🇦🇹 ATBis einen Tag vor dem 18. Geburtstag, beitragsfrei bei beiden Elternteilen.
🇩🇪 DEBis 18. Ohne Erwerbstätigkeit bis 23.
In Ausbildung oder Studium
🇦🇹 ATVerlängerung bis 27. Ausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden oder ordentliches Studium. Bei Bezug von Familienbeihilfe läuft die Verlängerung automatisch.
🇩🇪 DEVerlängerung bis 25. Bei Unterbrechung durch Wehr- oder Freiwilligendienst um bis zu 12 Monate länger.
Nachweis im Studium
🇦🇹 ATAb dem 3. Semester 16 ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden aus dem letzten Studienjahr.
🇩🇪 DEKeiner. Die Immatrikulation genügt, Studienerfolg spielt keine Rolle.
Was du nebenbei verdienen darfst
🇦🇹 AT551,10 € im Monat (Geringfügigkeitsgrenze 2026). Mehrere geringfügige Jobs werden zusammengerechnet.
🇩🇪 DE565 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße 2026). Bei einem reinen Minijob gilt stattdessen die Minijob-Grenze von 603 €.

Stand: September 2026. Alle vier Grenzwerte werden jährlich neu festgesetzt.

Die Verdienstfalle

Der häufigste Grund, warum jemand vor dem Stichtag aus der Mitversicherung fällt, hat mit dem Alter oft gar nichts zu tun. Es ist ein Job. Beide Länder deckeln, wie viel du verdienen darfst, ohne eigenständig versicherungspflichtig zu werden — und beide Grenzen sind niedriger, als ein durchschnittlicher Nebenjob einbringt.

⚠️

In Österreich werden mehrere geringfügige Jobs zusammengezählt. Zwei Nebenjobs mit je 300 € liegen einzeln unter der Grenze, zusammen mit 600 € aber darüber. Für die Versicherung zählt die Summe, nicht der einzelne Vertrag.

Das ist allerdings kein reiner Verlust. Wer über der Grenze verdient, ist in der Regel über den Job pflichtversichert. Der Schutz verschwindet also nicht, er wechselt nur den Träger. Teuer wird es erst, wenn beides nicht greift: kein Job über der Grenze, aber auch keine Mitversicherung mehr.

In Deutschland gibt es für Studierende zusätzlich das Werkstudentenprivileg: Wer neben dem Studium regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden arbeitet, zahlt aus dem Job keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern nur zur Rentenversicherung. In den Semesterferien darf es mehr sein, aber höchstens 26 Wochen innerhalb von zwölf Monaten, sonst wird ganz normal abgerechnet. Wie sich das auf deinem Kontoauszug auswirkt, rechnet dir der Brutto-Netto-Rechner aus.

Und wenn die Mitversicherung endet?

Wer arbeitet oder eine Lehre macht, rutscht automatisch in die Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Da passiert nichts, worum du dich kümmern müsstest. Der Fall, der Geld kostet, ist der andere: Studium ohne ausreichenden Job, oder eine Lücke zwischen Schule und dem, was danach kommt.

🇦🇹 Österreich
78,84 €

pro Monat, Stand 2026

Begünstigte Selbstversicherung für Studierende bei der ÖGK. An Bedingungen geknüpft: höchstens vier Semester plus ein Toleranzsemester über der Mindeststudiendauer, maximal zwei Studienwechsel.

🇩🇪 Deutschland
115–125 €

pro Monat, Stand 2026

Krankenversicherung der Studenten: 87,38 € Grundbeitrag plus kassenindividueller Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung (30,78 €, für Kinderlose ab 23 dann 35,91 €).

Der Unterschied ist deutlich: Über ein Studienjahr gerechnet liegen zwischen den beiden Beträgen rund 430 bis 550 €. Zusammen mit den zwei Jahren längerer Mitversicherung ist die österreichische Variante für Studierende spürbar günstiger. Das ist ein Vorteil, der in keinem der üblichen Ratgeber auftaucht, weil sie immer nur ein Land betrachten.

📌

Zwei österreichische Grenzen, die sich zum Verwechseln ähneln. Die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe liegt bei 17.212 € im Jahr. Das Höchsteinkommen für die begünstigte studentische Selbstversicherung liegt bei 17.677 €. Zwei verschiedene Gesetze, zwei verschiedene Zwecke, nur zufällig ähnlich hoch.

Meldest du dich zu spät, bist du nicht rückwirkend unversichert. In Deutschland greift eine Auffang-Versicherungspflicht, die kraft Gesetzes einsetzt, sobald die Familienversicherung endet. Der Schutz besteht also. Die Beiträge laufen dann allerdings ab diesem Zeitpunkt auf, nicht erst ab deiner Meldung. Genau daraus entsteht die Nachforderung, die manche Monate später überrascht.

„Private Krankenversicherung“ — zwei Länder, zwei Bedeutungen

Hier wird es für alle interessant, die zwischen beiden Ländern vergleichen: Derselbe Begriff steht für zwei grundverschiedene Dinge.

🇦🇹 Österreich — ein Zusatz, keine Alternative

In Österreich ist die gesetzliche Pflichtversicherung nicht abwählbar. Wer angestellt, selbständig, in Ausbildung oder mitversichert ist, ist im gesetzlichen System — es gibt keine Tür daneben, durch die man stattdessen gehen könnte.

Private Krankenversicherung heißt deshalb in Österreich immer Zusatzversicherung: Sie kommt obendrauf und bezahlt Dinge, die die gesetzliche nicht übernimmt. Typisch sind Wahlarzt-Kosten und die Sonderklasse im Spital, oft gemeinsam in einem Vertrag.

Für dich mit 18 bis 21 heißt das: Es gibt hier keine Entscheidung mit Tragweite zu treffen. Eine Zusatzversicherung ist ein Komfort-Aufschlag, den du abschließen kannst oder nicht und jederzeit später noch einmal überdenken darfst.

🇩🇪 Deutschland — ein Ersatz, und eine Entscheidung mit langem Schatten

In Deutschland ist die private Krankenversicherung eine Vollversicherung, die die gesetzliche ersetzt. Wer privat versichert ist, ist damit aus der gesetzlichen heraus.

Für Studierende gibt es dafür einen eigenen Weg: die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Sie ist an zwei Bedingungen geknüpft, die zusammen die eigentliche Falle ergeben.

⚠️

Die Befreiung ist nur in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung möglich und danach unwiderruflich. Sie gilt, solange du ununterbrochen studierst, ein anschließender Master eingeschlossen. Ein Rückweg in die studentische Krankenversicherung besteht in dieser Zeit nicht, auch wenn sich deine Lage ändert.

Das trifft vor allem Kinder privat versicherter Eltern, etwa aus Beamtenfamilien. In der privaten Versicherung gibt es keine Mitversicherung. Jedes Kind hat von Anfang an einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Zu Studienbeginn steht deshalb eine echte Weggabelung an, und sie wird oft unter Zeitdruck und ohne Hinweis auf die Unwiderruflichkeit getroffen.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Gesundheit, Familie und Berufsplänen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Was sich pauschal sagen lässt: Diese Entscheidung verdient mehr als die drei Monate, die das Gesetz dafür vorsieht, und sie sollte nicht nebenbei im Einschreibestapel untergehen.

Wo du deinen Status verbindlich erfährst

Alles bisher Gesagte beschreibt den Regelfall. Ob er auf dich zutrifft, weiß nur dein Versicherungsträger, und der sagt es dir kostenlos. Ein Rechner auf einer Website kann das nicht leisten: Er kennt weder die Sonderfälle noch deinen tatsächlich eingetragenen Status, und bei einer Versicherung ist eine ungefähre Antwort keine Hilfe.

🇦🇹 Österreich

Die erste Frage ist, bei welchem Träger deine Eltern versichert sind, denn davon hängt ab, wen du fragst. Das richtet sich nach ihrem Beruf: Angestellte und Arbeiterinnen sind bei der ÖGK, öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte bei Eisenbahnen und im Bergbau bei der BVAEB, Selbständige und Bauern bei der SVS. Jeder der drei führt eine eigene Seite zur Mitversicherung von Kindern, jeweils mit den Formularen und den Nachweisen, die er sehen will.

Wenn du nicht sicher bist, welcher Träger zuständig ist, führt der trägerübergreifende Überblick „Mitversicherung von Angehörigen“ auf sozialversicherung.at weiter. Speziell für Studierende fasst oesterreich.gv.at zusammen, welche Nachweise in welchem Semester fällig werden.

🇩🇪 Deutschland

Hier ist es einfacher: Zuständig ist immer die Krankenkasse, bei der dein Elternteil versichert ist — dieselbe, die deine Familienversicherung führt. Ein zentrales Portal gibt es nicht, ein Anruf oder eine Nachricht über deren Online-Service genügt. Dort bekommst du auch eine Versicherungsbescheinigung, die du etwa bei der Immatrikulation brauchst.

Eine Entlastung gibt es in Deutschland obendrein: Die Kassen sind nach § 289 SGB V verpflichtet, die Voraussetzungen der Familienversicherung regelmäßig zu überprüfen, üblicherweise einmal im Jahr. Du bekommst also von selbst Post mit einem Fragebogen. Dieser Brief ist keine Formalität, die man liegen lassen kann: Er ist der Moment, in dem sich klärt, ob die Versicherung weiterläuft. Wer nicht antwortet, riskiert, dass sie endet.

Den allgemeinen Überblick, was die Familienversicherung abdeckt, führt das Familienportal des Bundes; den Gesetzestext mit den Altersgrenzen findest du in § 10 SGB V.

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Frag konkret, dann bekommst du eine konkrete Antwort. „Bin ich noch mitversichert?“ führt zu einem allgemeinen Merkblatt. „Bis zu welchem Datum bin ich bei Ihnen als Angehörige geführt, und was brauchen Sie von mir, damit das so bleibt?“ führt zu einem Datum und einer Liste.

Was du jetzt tun kannst

  1. Stichtag ausrechnen. Nimm dein Geburtsdatum und die Altersgrenze deines Landes. Das ist der Tag, an dem du dich gekümmert haben musst, nicht der, an dem du anfängst, dich zu kümmern.
  2. Bei der Kasse nachfragen, nicht bei den Eltern. Deine Eltern wissen, dass du mitversichert bist. Ob die Verlängerung eingetragen ist, weiß nur der Versicherungsträger.
  3. Den Erfolgsnachweis im Blick behalten (Österreich, ab dem 3. Semester). 16 ECTS sind schnell verfehlt, wenn ein Semester schiefgeht, und die Folge betrifft nicht nur die Familienbeihilfe.
  4. Bei Studienbeginn in Deutschland die Drei-Monats-Frist kennen, auch wenn du gesetzlich versichert bleiben willst. Eine Frist, die man kennt, kann man verstreichen lassen. Eine, von der man nichts weiß, entscheidet für einen.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mitversicherung endet in Österreich mit 27, in Deutschland mit 25, jeweils nur bei Ausbildung oder Studium, sonst deutlich früher.
  • Österreich verlangt ab dem 3. Semester einen Erfolgsnachweis (16 ECTS), Deutschland nicht.
  • Ein Nebenjob über 551,10 € (AT) beziehungsweise 565 € (DE, oder 603 € bei reinem Minijob) beendet die Mitversicherung. In Österreich zählen mehrere Jobs zusammen.
  • Danach kostet es 78,84 € im Monat (AT, begünstigte Selbstversicherung) oder 115–125 € (DE, studentische Krankenversicherung inklusive Pflege).
  • „Privat“ heißt nicht dasselbe: in Österreich ein Zusatz zur Pflichtversicherung, in Deutschland ihr Ersatz, mit einer Befreiung, die nach drei Monaten unwiderruflich ist.

📚 Quellen

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, sind aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Beitragssätze, Geringfügigkeits- und Einkommensgrenzen werden jährlich neu festgesetzt, Altersgrenzen und Nachweispflichten können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Verbindlich ist immer die Auskunft deines Krankenversicherungsträgers. Keine Rechts- oder Versicherungsberatung – siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

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