Auf eigenen Beinen

Wo siehst du deine Pension?

Wie viel Pension bekomme ich? In Österreich gibt es darauf seit dem ersten Arbeitsmonat eine Zahl auf den Cent. In Deutschland musst du sie dir holen. So kommst du in beiden Ländern an deine.

ATab dem 1. Monat
DEautomatisch ab 27
2Portale, kostenlos

Der Unterschied, den niemand erwähnt

In beiden Ländern zahlst du ab dem ersten Job in die staatliche Pensions- bzw. Rentenversicherung ein. Was du davon zu sehen bekommst, ist aber grundverschieden.

🇦🇹 Österreich
15202530
Ab dem ersten Beitragsmonat

Das Pensionskonto ist jederzeit online abrufbar. Du siehst, was bisher gutgeschrieben wurde, und was das heute an monatlicher Pension bedeutet.

🇩🇪 Deutschland
15202530
Automatisch erst mit 27

Die Renteninformation kommt jährlich per Post, aber erst ab 27 und erst nach fünf Beitragsjahren. Vorher bekommst du von selbst nichts.

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Heißt konkret: Eine 19-Jährige in Wien kann heute Abend nachsehen, was sie bisher erworben hat. Ein 19-Jähriger in München zahlt genauso ein und bekommt acht Jahre lang keine Zahl zugeschickt. Er kann sie sich aber holen. Wie, steht weiter unten.

So kommst du rein

Beides ist kostenlos und braucht keinen Termin. Was du brauchst, ist ein digitaler Ausweis.

Junger Mann sitzt am Laptop und geht dabei Unterlagen auf dem Schreibtisch durch
Zehn Minuten reichen: Auszug aufrufen, mit den eigenen Lohnabrechnungen abgleichen, fertig. Foto: cottonbro studio / Pexels
🇦🇹 Österreich

ID Austria bereitlegen

Ohne digitalen Ausweis kommst du nicht rein. Falls du noch keine hast: Wie du sie bekommst, steht in Digitale Identität.

Auf meinesv.at einsteigen

Das ist das Serviceportal der österreichischen Sozialversicherung. Dort die Funktion „Pensionskonto anzeigen“ wählen. Alternativ geht der Einstieg auch über FinanzOnline.

Deinen Auszug ansehen

Du siehst alle Versicherungszeiten, die Beitragsgrundlagen pro Jahr und die Gesamtgutschrift. Den Auszug kannst du ausdrucken oder dir per Post schicken lassen.

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Wer ist zuständig? Das ergibt sich aus deiner Arbeit: die PVA für Angestellte und Arbeiter, die SVS für Selbstständige und Landwirte, die BVAEB für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau. Ein Pensionskonto hat, wer ab dem 1. Jänner 1955 geboren und in Österreich pflichtversichert ist oder war.

🇩🇪 Deutschland

Login-Weg wählen

Für das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung brauchst du den Online-Ausweis (eID mit der AusweisApp), ein ELSTER-Zertifikat oder BundID.

Versicherungsverlauf anfordern

In den Online-Services unter „Informationen anfordern“. Das geht auch unter 27. Automatisch zugeschickt bekommst du ihn dann zwar nicht, anfordern kannst du ihn trotzdem.

Später: Renteninformation abwarten

Ab 27 und nach fünf Beitragsjahren kommt sie jährlich von selbst. Ab 55 wird daraus alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.

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Versicherungsverlauf und Renteninformation sind nicht dasselbe. Der Verlauf zeigt, was gespeichert ist: jeden Monat, jeden Verdienst. Die Renteninformation ist die Hochrechnung daraus. Wer unter 27 nachsehen will, braucht den Verlauf.

🔗

Alles an einer Stelle: Die Digitale Rentenübersicht unter rentenuebersicht.de bündelt gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Die Daten der Rentenversicherung kann sie allerdings ebenfalls erst ab 27 übernehmen.

Was die Zahl auf deinem Auszug bedeutet

Beide Länder rechnen jedes Arbeitsjahr einzeln ab und zählen zusammen. Nur die Währung ist eine andere: Österreich schreibt dir Euro gut, Deutschland Punkte.

Was pro Arbeitsjahr passiert

🇦🇹 Österreich
1,78 % deines Bruttoverdienstes wandern als Teilgutschrift aufs Pensionskonto.
🇩🇪 Deutschland
Dein Bruttojahresverdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt deine Entgeltpunkte.

Wer genau den Durchschnitt verdient

🇦🇹 Österreich
Kein Bezug zum Durchschnitt, es zählt allein dein eigener Verdienst.
🇩🇪 Deutschland
bekommt exakt 1,0 Entgeltpunkt. Das Durchschnittsentgelt liegt 2026 vorläufig bei 51.944 €.

Wie daraus eine Monatspension wird

🇦🇹 Österreich
Alle Teilgutschriften ergeben die Gesamtgutschrift. Geteilt durch 14 ist das dein Monatsbetrag.
🇩🇪 Deutschland
Alle Entgeltpunkte mal dem Rentenwert von 42,52 €.

Was mit dem Stand passiert, während du weiterarbeitest

🇦🇹 Österreich
Die Gesamtgutschrift wird jährlich aufgewertet, also an die Lohnentwicklung angepasst.
🇩🇪 Deutschland
Die Punkte bleiben, der Rentenwert steigt. Zum 1.7.2026 von 40,79 € auf 42,52 €.

Stand: September 2026. Rentenwert und Durchschnittsentgelt ändern sich jährlich, der Rentenwert jeweils zum 1. Juli.

🧮

Warum durch 14? Auch Pensionistinnen und Pensionisten bekommen in Österreich zwei Sonderzahlungen im Jahr: Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 12 Monatszahlungen plus 2 Sonderzahlungen ergeben 14.

Was ein einziges Arbeitsjahr bringt

Die Formeln oben klingen abstrakt. Hier siehst du, was ein Jahr Arbeit bei deinem Bruttoverdienst später an monatlicher Pension bedeutet, in beiden Ländern nebeneinander.

Ein Arbeitsjahr, zwei Systeme

Bruttojahresverdienst einstellen. Stand der Rechenwerte: September 2026.

12.000 €110.000 €
Österreich Deutschland
Monatliche Pension aus einem Arbeitsjahr, nach Bruttojahresverdienst Beide Linien steigen zunächst gleichmäßig und laufen dann flach: Österreich ab der Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro bei 123,35 Euro im Monat, Deutschland ab der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro bei 83,00 Euro im Monat. € / Monat 0 40 80 120 20k 40k 60k 80k 100k Bruttojahresverdienst Österreich Deutschland

Ab der Höchstbeitragsgrundlage (AT, 97.020 €) und der Beitragsbemessungsgrenze (DE, 101.400 €) laufen beide Linien flach, mehr Verdienst erhöht die Pension dort nicht mehr. Das Durchschnittsentgelt, das in Deutschland genau 1,0 Entgeltpunkt ergibt, liegt bei 51.944 €. Stand: 2026.

Österreich
38,14 €
pro Monat, 14× im Jahr

1,78 % von 30.000 € = 534 € Teilgutschrift

Deutschland
24,56 €
pro Monat, 12× im Jahr

0,578 Entgeltpunkte × 42,52 €

⚠️

Die beiden Zahlen sind nicht direkt vergleichbar. Österreich zahlt 14 Pensionen im Jahr statt 12, die Beitragssätze in die Pensions- bzw. Rentenversicherung unterscheiden sich, und auch das Antrittsalter ist nicht dasselbe. Der Rechner zeigt den Mechanismus, nicht ein Ranking der beiden Systeme.

Beide Werte sind Bruttobeträge in heutigem Geld. Was in vierzig Jahren tatsächlich ankommt, hängt an Aufwertung, Rentenanpassungen und Inflation. Und beide sind vor Steuer: Pensionen und Renten sind steuerpflichtiges Einkommen.

📈

Ein Detail, das man leicht übersieht: Nach oben ist gedeckelt. Österreich rechnet nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € brutto im Monat (plus 13.860 € im Jahr für Sonderzahlungen, zusammen 97.020 €), Deutschland bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr. Stand: 2026, beide Werte werden jährlich neu festgesetzt. Was darüber verdient wird, erhöht die Pension nicht weiter. Dafür fallen darauf auch keine Beiträge an.

🧭

Und was kommt am Ende wirklich heraus? Das rechnen beide Länder selbst aus, mit deinen echten Daten. Österreich: der Pensionskontorechner auf neuespensionskonto.at nimmt deinen Kontostand, dein Alter und dein Einkommen und rechnet bis zum Antritt hoch. Deutschland: die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung. Auf deiner Renteninformation steht die Hochrechnung ohnehin schon, in der Zeile „bei gleichbleibendem Einkommen“. Beide rechnen in heutigem Geld, ohne Inflation und ohne künftige Lohnentwicklung. Verbindlich ist keine der Zahlen.

Worauf du mit 19 achtest, nicht erst mit 55

Der eigentliche Grund, früh reinzuschauen, ist nicht die Zahl am Ende. Es sind die Lücken. Ein fehlender Monat lässt sich mit 19 nachweisen, weil du den Vertrag oder die Lohnabrechnung noch hast. Mit 55 ist die Firma womöglich nicht mehr da.

Was du im Auszug durchgehen solltest

  • Fehlen ganze Monate? Jeder Job sollte auftauchen, auch kurze und auch Ferialjobs.
  • Stimmen die Beträge? Vergleiche stichprobenartig mit deinen Lohnabrechnungen.
  • Sind Präsenz-, Zivildienst oder Karenzzeiten erfasst? Die werden gesondert behandelt und tauchen nicht immer so auf, wie man es erwartet.
  • Schul- und Studienzeiten: die Regeln sind in beiden Ländern eigen und haben sich mehrfach geändert. Was für dich gilt, klärst du am besten direkt beim Träger.
🧾

Geringfügige Jobs sind der häufigste blinde Fleck. Wer in Österreich unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € im Monat bleibt (Stand: 2026, gilt unverändert auch 2027), ist nicht pensionsversichert, es sammelt sich also nichts an. In Deutschland sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, man kann sich aber befreien lassen. Wer das tut, sammelt ebenfalls kaum etwas. Beides ist erlaubt und oft sinnvoll, sollte einem nur bewusst sein.

Wenn dir etwas fehlt: In Deutschland heißt das Verfahren Kontenklärung. Die Rentenversicherung fordert dich ab 43 von selbst dazu auf, du kannst sie aber jederzeit früher beantragen. In Österreich wendest du dich an den zuständigen Träger: PVA, SVS oder BVAEB.

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In beiden Ländern gearbeitet? Dann hast du in beiden ein Konto, und beide zahlen später anteilig. Die deutsche und die österreichische Rentenversicherung bieten dafür gemeinsame Beratungstage an, an denen beide Rechtslagen in einem Gespräch behandelt werden.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich: Pensionskonto auf meinesv.at, Login mit ID Austria oder über FinanzOnline. Abrufbar jederzeit, ab dem ersten Beitragsmonat.
  • Deutschland: Versicherungsverlauf über das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung, Login mit eID, ELSTER oder BundID. Auch schon unter 27, aber nur auf Anforderung.
  • Die Renteninformation kommt automatisch erst ab 27 und nach fünf Beitragsjahren. Sie ist die Hochrechnung, nicht der Kontostand.
  • AT rechnet mit 1,78 % Teilgutschrift und teilt am Ende durch 14. DE rechnet mit Entgeltpunkten mal Rentenwert (42,52 €, Stand September 2026).
  • Früh reinschauen lohnt wegen der Lücken, nicht wegen der Endsumme. Belege hast du mit 19 noch, mit 55 nicht mehr.

📚 Quellen

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, sind aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Rentenwert, Durchschnittsentgelt und Beitragsgrenzen werden jährlich neu festgesetzt, Anrechnungsregeln können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Verbindlich ist immer die Auskunft deines Pensions- bzw. Rentenversicherungsträgers. Keine Rechts- oder Steuerberatung – siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

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