🟠 Grundwissen · Unternehmertum

Side-Business starten als Kleinunternehmer:in

Bevor der erste Euro fließt, stellen sich zwei Fragen: Musst du Umsatzsteuer verrechnen — und ab wann will die Sozialversicherung mitreden? Beides lässt sich vorher durchrechnen.

11 Min Lesezeit

In Welche Firmenformen gibt es? ging es um die Rechtsform-Wahl an sich — die meisten Side-Businesses starten dabei als Einzelunternehmen, weil sie formfrei und ohne Startkapital möglich sind. Sobald du aber wirklich loslegst, kommen zwei ganz praktische Fragen: Musst du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schlagen? Und ab welchem Punkt will die Sozialversicherung einen Beitrag von dir sehen? Beides hängt eng zusammen mit der Kleinunternehmerregelung — und beides lässt sich vorher grob durchrechnen, statt es einfach laufen zu lassen.

Die Kleinunternehmerregelung vertieft

Kurz zur Erinnerung aus dem Firmenformen-Artikel: Unter der Kleinunternehmergrenze musst du keine Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Was das im Alltag konkret bedeutet, und wo die Grenze in beiden Ländern aktuell liegt:

🇦🇹 Kleinunternehmergrenze Österreich

55.000 €

Jahresumsatz brutto, seit 2025. Toleranzgrenze: bis 60.500 € (10 %) bleibt die Befreiung im laufenden Jahr noch erhalten, fällt aber ab dem Folgejahr weg.

🇩🇪 Kleinunternehmergrenze Deutschland

25.000 € / 100.000 €

Vorjahresumsatz netto (25.000 €) und laufendes Jahr netto (100.000 €), beide seit 2025. Die 100.000 €-Grenze ist eine harte Grenze — bei Überschreitung endet die Befreiung sofort.

🇦🇹 / 🇩🇪-Umschalter oben ändert diesen und weitere Abschnitte im Artikel.

Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus (mit Pflichthinweis auf die Steuerbefreiung — in Österreich auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, in Deutschland auf § 19 UStG). Im Gegenzug darfst du aber auch keine Vorsteuer geltend machen: Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst (Laptop, Werkzeug, Wareneinkauf), bleibt bei dir hängen.

Wann sich die Regelbesteuerung trotzdem lohnt

Zwei Situationen, in denen ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein kann, auch wenn du unter der Grenze bleibst: Du hast am Anfang hohe Investitionskosten (dann bekommst du die darin enthaltene Vorsteuer zurück) — oder deine Kundschaft sind überwiegend Unternehmen, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind (für die ist es egal, ob auf der Rechnung Umsatzsteuer steht, weil sie sie sich ohnehin zurückholen).

🧮 Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Grobe Orientierung anhand deiner geplanten Zahlen — keine Steuerberatung.
Vorsteuer, die dir bei Regelbesteuerung zurückfließt
600 €
Bei diesen Investitionskosten überwiegt für die meisten der Aufwand der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen den Vorteil — die Kleinunternehmerregelung bleibt meist die einfachere Wahl.
⚠️ Wichtig bei der Entscheidung

Die Wahl zur Regelbesteuerung bindet dich in Österreich für mindestens 5 Jahre, in Deutschland für mindestens 5 Kalenderjahre — ein Widerruf ist erst danach möglich. Diese Faustregel-Rechnung ersetzt keine Steuerberatung, gerade bei dieser langfristigen Bindung lohnt sich ein kurzes Gespräch, bevor du dich entscheidest.

Sozialversicherung im Nebengewerbe

Die zweite Frage, die viele beim Start unterschätzen: Ab wann will die Sozialversicherung einen eigenen Beitrag von dir? Die Antwort läuft in Österreich und Deutschland komplett unterschiedlich.

🇦🇹 Österreich: Als „Neue:r Selbständige:r“ bist du von der Pflichtversicherung bei der SVS ausgenommen, solange beide Grenzen unterschritten bleiben: die Umsatzgrenze von 55.000 € und die Versicherungsgrenze von 6.613,20 € Jahresgewinn (2026). Reißt du auch nur eine der beiden, greift die SVS-Pflichtversicherung rückwirkend ab Tätigkeitsbeginn. Auch unterhalb der Grenze kannst du dich freiwillig versichern lassen (Opting-in) — sinnvoll, wenn du sonst über niemanden krankenversichert bist.

🇩🇪 Deutschland: Hier gibt es keine feste Euro-Grenze, sondern eine Einzelfallprüfung durch deine Krankenkasse anhand von zwei Kriterien: dem Zeitaufwand und dem Verhältnis deines Gewinns zur monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 €). Bei bis zu 20 Wochenstunden gilt die Vermutung „nebenberuflich“ — außer dein Gewinn übersteigt 75 % der Bezugsgröße (2026: rund 2.966 €), dann kippt die Einstufung trotzdem Richtung hauptberuflich. Bei 20 bis 30 Wochenstunden wird eher hauptberuflich angenommen, besonders wenn der Gewinn über 50 % der Bezugsgröße liegt (2026: rund 1.978 €). Bleibst du „nebenberuflich“ eingestuft, bleibst du über deinen Hauptjob krankenversichert und zahlst keine zusätzlichen Beiträge.

💡 Wichtig zur Einordnung

Die deutschen 20h/75-Prozent-Werte sind eine Vermutungsregel, keine automatische Ja/Nein-Grenze — die endgültige Einstufung trifft immer deine Krankenkasse im Einzelfall. Melde eine neue nebenberufliche Tätigkeit am besten frühzeitig selbst, statt es darauf ankommen zu lassen.

🚦 SV-Ampel-Check
Grobe Einordnung, keine verbindliche Auskunft der SVS bzw. deiner Krankenkasse.
Ausnahme von der Pflichtversicherung möglichBeide Grenzen unterschritten — Opting-in bleibt trotzdem freiwillig möglich.
Vermutung: nebenberuflichZeitaufwand und Gewinn liegen deutlich innerhalb der üblichen Kriterien.

Das verflixte dritte Jahr

Ein Muster, das in Österreich immer wieder für böse Überraschungen sorgt: Die SVS-Beiträge für Neue Selbständige werden nach dem System der permanenten Nachbemessung vorgeschrieben. Am Anfang zahlst du erstmal nur die Mindestbeitragsgrundlage (2026: 551,10 €/Monat), weil noch keine Einkommenshistorie existiert. Sobald aber dein Einkommensteuerbescheid vorliegt — das dauert typischerweise bis ins übernächste Jahr —, berechnet die SVS im Nachhinein, was du eigentlich hättest zahlen müssen, und stellt dir die Differenz als Nachzahlung in Rechnung. Ab dem dritten Jahr deiner Selbstständigkeit greift dieser Mechanismus zusätzlich auch bei der Krankenversicherung.

Person verpackt Bestellungen für ein kleines Online-Business im Home-Office
Genau an diesem Punkt trifft die Nachzahlung viele unvorbereitet — das Business läuft, aber die Rücklage für die SVS fehlt.

Ein Rechenbeispiel der WKO macht das greifbar: Ein Unternehmensgründer meldet im Mai 2026 sein Gewerbe an, erwirtschaftet im ersten Jahr 10.000 € Gewinn bei 8 Monaten Tätigkeit. Vorläufig vorgeschrieben werden ihm zunächst rund 160,81 € im Monat:

Pensionsversicherung (vorläufig)101,95 €/Monat
Krankenversicherung (vorläufig)37,48 €/Monat
Selbständigenvorsorge8,43 €/Monat
Unfallversicherung12,95 €/Monat
Vorläufig gesamt160,81 €/Monat

2027 übermittelt das Finanzamt der SVS den Einkommensteuerbescheid für 2026 mit den 10.000 € Gewinn. Daraus ergibt sich eine deutlich höhere endgültige Beitragsgrundlage — die monatliche Nachbelastung beträgt 155,10 €, macht bei 8 Monaten Tätigkeit insgesamt 1.240,80 € Gesamtnachzahlung. Fällig wird dieser Betrag erst im Jahr danach (2028), verteilt auf 4 Quartalsraten.

Was du dagegen tun kannst

  • Vorläufige Beitragsgrundlage freiwillig hinaufsetzen: Wenn absehbar ist, dass dein Gewinn deutlich über der Mindestbeitragsgrundlage liegen wird, kannst du das bei der SVS beantragen — höhere laufende Beiträge, aber keine Nachzahlungs-Überraschung.
  • Nachzahlung strecken: Neugründer:innen dürfen Nachbelastungen aus den ersten 3 Kalenderjahren auf bis zu 3 Jahre verteilen lassen, also auf 12 Quartalsraten statt auf einmal.
  • Rücklage bilden: Auch ohne Antrag hilft es, einen Teil jedes Gewinns von Anfang an gedanklich für die SVS beiseitezulegen, statt vom vorläufigen Minimalbetrag auszugehen.

Dieses Nachbemessungssystem ist eine österreichische Besonderheit der SVS — in Deutschland gibt es keinen direkten Zwilling dazu. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige orientiert sich laufend am zuletzt bekannten Einkommen und wird bei Bedarf unterjährig angepasst, statt in einem eigenen Schritt Jahre später rückwirkend nachbelastet zu werden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Selbstständigen ohnehin freiwillig.

Und was hat das mit der Einkommensteuer zu tun?

Ein Punkt, der oft durcheinandergeht: Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer — mit deiner Einkommensteuer-Pflicht hat das nichts zu tun. Auch als Kleinunternehmer:in musst du deinen Gewinn versteuern, sobald du über die jeweiligen Freibeträge kommst. Was du dabei zurückbekommen kannst, haben wir ausführlich im Artikel zur Einkommensteuer (AT+DE) behandelt.

✅ Das Wichtigste zusammengefasst

1

Kleinunternehmergrenze: AT 55.000 € brutto (Toleranz 60.500 €), DE 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr, beide netto — beide Regelungen seit 2025 reformiert

2

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug — bei hohen Anfangsinvestitionen oder B2B-Kundschaft kann die freiwillige Regelbesteuerung trotzdem sinnvoller sein

3

AT: Ausnahme von der SVS-Pflichtversicherung nur, wenn Umsatz UND Gewinn unter den jeweiligen Grenzen bleiben. DE: Einstufung haupt-/nebenberuflich ist Einzelfallprüfung der Krankenkasse, keine feste Zahl

4

AT-Besonderheit: Das SVS-Nachbemessungssystem kann im 3. oder 4. Jahr zu einer spürbaren Nachzahlung führen — freiwillige Erhöhung der Beitragsgrundlage oder eine Rücklage beugen vor

5

Umsatzsteuerbefreiung ≠ Einkommensteuerfreiheit — der Gewinn bleibt in beiden Ländern einkommensteuerpflichtig

Quellen

Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt — Grenzwerte und Beitragssätze ändern sich jährlich. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, sprich vor wichtigen Entscheidungen mit einer Steuerberatung oder dem Gründungsservice (WKO/IHK), siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

➡️ Was lernst du als nächstes?

Grundwissen · Unternehmertum

📋 Gewerbeanmeldung Schritt-für-Schritt

Grundwissen · Unternehmertum

🏛️ Welche Firmenformen gibt es?