Paketsteuer Österreich: Wie viel teurer wird dein Einkauf?
Seit 1. Oktober 2026 kostet jede Online-Bestellung bei großen Händlern 2 Euro Steuer extra, bei Amazon sind es 2,40 Euro. Bei einem 10-Euro-Kauf ist das ein Aufschlag von 24 Prozent. Hier siehst du, bei welchem Warenwert es wehtut und wie du weniger zahlst.
Du bestellst ein Handyladekabel für 10 Euro. Bis September kostete es 10 Euro. Seit Oktober stehen an der Kasse bei Amazon 12,40 Euro. Der Unterschied ist die neue Paketsteuer, die Österreich im Budgetbegleitgesetz 2027/2028 beschlossen hat und die seit dem 1. Oktober 2026 gilt.
Das Besondere an der Steuer: Sie ist ein Fixbetrag. Sie hängt am Paket und ignoriert den Warenwert. Deshalb trifft sie billige Kleinigkeiten prozentual hart und teure Anschaffungen kaum. Dieser Artikel rechnet das durch und zeigt, was das Gesetz regelt, wer zahlt und wo du ausweichen kannst.
Was die Paketsteuer ist und wen sie trifft
Laut Finanzministerium (BMF) gilt: 2 Euro pro Paket oder alternativ 2 Euro pro Bestellung. Welche der beiden Varianten gilt, entscheidet der Händler. Besteuert wird die Zustellung von Paketen im Inland an Privatpersonen, also Verkäufe an Verbraucher:innen.
Die Steuer zahlt zunächst der Händler, nicht du. Sie betrifft aber nur große Versandhändler: Ihre Versandhandelsumsätze in Österreich müssen im Vorjahr über 100 Millionen Euro gelegen haben. Verkauft jemand über einen Online-Marktplatz, gilt der Marktplatz als Verkäufer und schuldet die Steuer.
Ausgenommen sind Pakete an Unternehmen, Verkäufe zwischen Privatpersonen (zum Beispiel über Kleinanzeigen) und Click & Collect, also Bestellungen, die du im Geschäft abholst. Der Staat begründet die Steuer mit der Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel, mit dem Schutz des Handels in den Ortszentren und mit dem Umweltschutz.
Ob die Steuer bei dir ankommt, entscheidet der Händler. Das Gesetz zwingt niemanden, sie weiterzugeben. Amazon tut es: Nach eigener Angabe verrechnet Amazon pro Bestellung 2,40 Euro (2 Euro plus 20 % Umsatzsteuer) und weist den Betrag beim Bezahlen als Paketsteuer aus. Der Handelsverband rechnet damit, dass die großen Händler bei ihren geringen Margen die Steuer „mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Endkonsumenten weiterreichen“.
Stand: 2. Oktober 2026. Gesetzesgrundlage: BGBl. I Nr. 62/2026.
Die Rechnung: Wie viel Prozent teurer wird dein Einkauf?
Wir nehmen den Amazon-Betrag von 2,40 Euro pro Bestellung und rechnen ihn auf den Warenwert um. Die Formel ist einfach: 2,40 Euro geteilt durch den Preis.
Die Faustregel: Unter 20 Euro merkst du die Steuer deutlich, ab 100 Euro kaum noch. Die Steuer ist also eine Art Mindestgebühr pro Bestellung. Dahinter steckt dasselbe Prinzip wie bei jedem Fixbetrag: Er wiegt umso schwerer, je kleiner die Basis ist.
Die Tabelle gilt für Händler, die 2,40 Euro pro Bestellung verrechnen, wie Amazon. Andere Händler können die Steuer pro Paket berechnen oder nicht weitergeben. Dann sieht deine Rechnung anders aus. Schau beim Bezahlen nach der Zeile „Paketsteuer“.
Ein Beispiel: dreimal Kleinkram
Angenommen, du brauchst drei Dinge für je 6 Euro, zusammen 18 Euro. Das macht bei Amazon einen großen Unterschied, je nachdem, wie du bestellst. Amazon verrechnet die Steuer pro Bestellung, nicht pro Artikel.
3 × 2,40 € = 7,20 € Steuer auf 18 € Warenwert. Du zahlst 25,20 €.
1 × 2,40 € = 2,40 € Steuer auf 18 € Warenwert. Du zahlst 20,40 €.
Der Unterschied sind 4,80 Euro, also mehr als ein Viertel des Warenwerts. Wer Kleinkram sammelt und auf einmal bestellt, spart bei der Paketsteuer am meisten.
Wie du weniger zahlst
- Sammeln statt einzeln bestellen. Bei Händlern mit Pro-Bestellung-Abrechnung zahlst du die Steuer nur einmal, egal wie viele Artikel im Warenkorb liegen.
- Im Geschäft abholen, wenn es angeboten wird. Click & Collect ist laut BMF von der Paketsteuer ausgenommen.
- Kleinere Händler und Shops im Ort prüfen. Die Steuer trifft nur Händler über 100 Millionen Euro Inlandsumsatz. Ein regionaler Webshop oder das Geschäft um die Ecke ist oft nicht betroffen.
- Retouren richtig planen. Amazon erstattet die Steuer nach eigener Angabe bei jeder vollständigen Rücksendung innerhalb der Rückgabefrist. Das ist Amazons Regel. Für den Händler selbst kann die Steuer nach der Zustellung laut BMF nicht mehr wegfallen. Ob du das Geld zurückbekommst, hängt also vom Händler ab.
- Den Gesamtpreis vergleichen, nicht den Artikelpreis. Ein Artikel, der bei einem betroffenen Händler 8 Euro kostet und bei einem anderen 9,50 Euro, kann mit Steuer und Versand am Ende billiger sein.
Pakete aus China: Zoll kommt noch dazu
Mit der Paketsteuer wird oft etwas anderes verwechselt, das parallel läuft. Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze der EU für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern weggefallen. Stattdessen gilt ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Ware. Gemeint ist die Zolltarifposition, nicht das einzelne Stück: Zwei Paar Schuhe, fünf T-Shirts und zwei Blusen in einem Paket sind drei Positionen und ergeben 9 Euro Zoll. Die Umsatzsteuer kommt separat dazu.
Zusätzlich plant die EU eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung, die ab November 2026 starten soll. Das BMF schreibt dazu, dass die Einzelheiten noch ausstehen. Medien nennen rund 2 Euro, amtlich ist der Betrag nicht.
Ein Beispiel für den Effekt, falls ein Händler alles weitergibt: Ein Artikel für 8 Euro aus einem Drittland bekommt 3 Euro Zoll und, wenn der Händler zu den großen zählt und 2,40 Euro Paketsteuer verrechnet, zusammen 5,40 Euro Aufschlag. Das sind rund zwei Drittel des Warenwerts. Ob und wie viel davon bei dir ankommt, legt jeder Händler selbst fest.
Und in Deutschland?
Paketsteuer: 2 € pro Paket oder Bestellung, seit 1. Oktober 2026, nur für Händler über 100 Mio. € Inlandsumsatz.
EU-Zoll: 3 € pro Ware bei Drittland-Sendungen seit 1. Juli 2026.
Paketsteuer: Eine vergleichbare nationale Paketsteuer ist uns nach dem Stand von Oktober 2026 nicht bekannt.
EU-Zoll: gilt genauso, 3 € pro Ware bei Drittland-Sendungen seit 1. Juli 2026.
Der Zoll auf Pakete aus Drittländern ist EU-Recht und gilt in beiden Ländern gleich. Die Paketsteuer ist dagegen eine rein österreichische Regel. Maßgeblich ist laut BMF die Zustellung im Inland, nicht der Firmensitz des Händlers.
Das Wichtigste in Kürze
🎯 Key Points
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen (BMF) — Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs
- BMF — Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028, Teil Paketsteuer
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026
- BMF Zoll — Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze, 3-Euro-Zoll
- Bundesfinanzministerium (Deutschland) — Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt
- Amazon — eigene Stellungnahme zur Paketsteuer (Unternehmensquelle)
- Handelsverband Österreich — Pressekonferenz „Nein zur Paketsteuer“ (Interessenvertretung des Handels)
Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt. Die Weitergabe der Steuer entscheidet jeder Händler selbst, und die EU-Bearbeitungsgebühr ist noch nicht beschlossen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise. Stand: 2. Oktober 2026.
