KESt-Verlustausgleich bei Aktien und ETFs
Verluste tun weh — aber sie können deine Steuerlast senken. Wie der Verlustausgleich in Österreich und Deutschland wirklich funktioniert, und warum ein Verlust in Deutschland länger etwas wert bleibt als in Österreich.
Die Kehrseite der Steuer auf Gewinne
In ETFs vergleichen ging es um die Steuer auf deine Erträge — die Vorabpauschale in Deutschland, die ausschüttungsgleichen Erträge in Österreich. Aber Investieren bedeutet nicht nur Gewinne. Was passiert steuerlich, wenn ein Trade ins Minus läuft?
Kurz zur Einordnung
Die Steuer auf Kapitalerträge selbst (KESt 27,5 % AT, Abgeltungsteuer 26,375 % DE) haben wir schon in Welche Steuern gibt es überhaupt? eingeführt. Hier geht’s nicht um die Höhe des Satzes, sondern darum, worauf er überhaupt angewendet wird — und wie Verluste das reduzieren.
💡 Warum sich ein Verlust überhaupt auszahlt
Die Kapitalertragsteuer wird nicht auf jeden einzelnen Trade isoliert erhoben, sondern auf das Nettoergebnis — Gewinne minus Verluste. Verkaufst du eine Aktie mit 1.000 € Gewinn und eine andere mit 400 € Verlust, versteuerst du nicht 1.000 €, sondern nur die verbleibenden 600 €.
Rechenbeispiel: 1.000 € Gewinn − 400 € Verlust = 600 € steuerpflichtig. Bei 27,5 % KESt (AT) sind das 165 € statt 275 € — eine Ersparnis von 110 €, einfach weil der Verlust gegengerechnet wurde, nicht weil du weniger verdient hättest.
So weit ist das Prinzip in Österreich und Deutschland identisch. Die Unterschiede beginnen bei der Frage: Was passiert, wenn die Verluste am Jahresende übrig bleiben? Wähle dein Land:
🇦🇹 Der Verlustausgleichstopf in Österreich
Bei einem „steuereinfachen“ Depot verrechnet deine Bank Gewinne und Verluste laufend automatisch, innerhalb eines gemeinsamen Topfs für (fast) alle Einkünfte aus Kapitalvermögen — Kursgewinne, Dividenden, ETF-Erträge.
Der entscheidende Punkt: Der Ausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Was am 31. Dezember an Verlust übrig bleibt, verfällt — es gibt für Privatanleger:innen keinen Verlustvortrag ins nächste Jahr (Stand: 2026).
Was in den Topf gehört — und was nicht
Kursgewinne und -verluste aus Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen sowie Dividenden landen im selben Verlustausgleichstopf und werden automatisch gegeneinander aufgerechnet.
Ausgenommen sind Sparbuchzinsen und Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken — die werden separat mit 25 % besteuert und können nicht mit Wertpapierverlusten verrechnet werden.
Hast du Depots bei mehreren Banken, gleicht jede Bank nur intern aus. Einen Ausgleich über die Bankgrenze hinweg bekommst du nur über die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage E1kv.
Spielt die Reihenfolge der Verkäufe eine Rolle? Nein — gesetzlich geregelt in § 93 Abs. 6 EStG. Verkaufst du zuerst mit Gewinn und danach mit Verlust, schreibt dir die Bank die bereits einbehaltene KESt wieder gut (gedeckelt auf den Verlustbetrag). Verkaufst du zuerst mit Verlust, wird direkt nur der Nettobetrag versteuert. Beides passiert laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung, nicht erst am Jahresende — am 31.12. steht in beiden Fällen dasselbe Ergebnis, solange es dieselbe Bank und dasselbe Kalenderjahr betrifft.
Timing macht den Unterschied: dieselbe Verlustposition, aber je nachdem wann sie verkauft wird, greift die Steuerersparnis noch — oder sie verfällt. Ein Depot-Check im Dezember lohnt sich deshalb fast immer, wenn im laufenden Jahr schon Gewinne realisiert wurden.
In Deutschland entfällt dieser Zeitdruck weitgehend, weil Verluste dort unbegrenzt vorgetragen werden können (siehe unten).
🇩🇪 Die zwei Verlusttöpfe in Deutschland
Deutschland trennt zwei Töpfe: einen Aktien-Verlusttopf und einen „Sonstige“-Verlusttopf für alles andere (ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen, Derivate). Diese Trennung hat eine praktische Konsequenz, die viele überrascht.
Die Regel ist einseitig: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen NUR mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG) — nicht mit ETF-Gewinnen, Zinsen oder Dividenden. Umgekehrt dürfen Aktien-Gewinne aber sowohl Aktien- als auch „Sonstige“-Verluste ausgleichen. Reine ETF-Sparer:innen ohne Einzelaktien betrifft die Aktien-Topf-Trennung meist gar nicht, da ETF-Gewinne/-Verluste ohnehin im „Sonstige“-Topf landen.
Was bleibt, was verfällt
Reichen die Gewinne eines Jahres nicht aus, um alle Verluste auszugleichen, werden die restlichen Verluste automatisch bei derselben Bank ins nächste Jahr übertragen — unbegrenzt, ohne Verfallsdatum.
Willst du Verluste bankübergreifend nutzen (z. B. Verlust bei Broker A, Gewinn bei Broker B), musst du bis 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung bei der Verlust-Bank beantragen und die Verluste in deiner Steuererklärung angeben.
Verpasst du die Frist, wird der Verlust einfach bei derselben Bank weitergeführt — nichts geht verloren, du kannst ihn dort im nächsten Jahr weiter nutzen.
🧮 Verlusttopf-Simulator
Trag ein paar Beispiel-Trades für ein Jahr ein und sieh, was am Ende wirklich versteuert wird.
Dein Verlustausgleichstopf (AT)
Ein gemeinsamer Topf für Kursgewinne, -verluste und Dividenden.
Deine zwei Verlusttöpfe (DE)
Aktien-Gewinne/-Verluste laufen getrennt vom „Sonstige“-Topf (ETFs, Zinsen, Dividenden).
🏷️ Aktien-Topf am Jahresende
🗂️ Sonstige-Topf am Jahresende
Vereinfachte Darstellung eines einzelnen Jahres ohne Sparerpauschbetrag/Freibetrag und ohne Verlustvortrag aus Vorjahren — reale Depotabrechnungen können davon abweichen.
✅ Das Wichtigste zusammengefasst
KESt-Verlustausgleich auf einen Blick
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen Österreich (BMF) — Verluste aus Veräußerung von Kapitalvermögen und Derivaten
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO) — Besteuerung von Kapitalvermögen, Stand 2026
- Bundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet — § 20 EStG, Verlustverrechnung Kapitalvermögen Deutschland
Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt — Steuerregeln zum Verlustausgleich können sich ändern. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise.