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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Drei Organe, klare Machtverteilung — und eine Stimmengewicht-Regel, die entscheidet, wer bei einer AG wirklich mitreden kann.

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AT+DEEchtes Recht

Im letzten Artikel hast du gelernt, wie sich eine Bilanz zusammensetzt — Vermögen, Fremdkapital, Eigenkapital als Restgröße. Jetzt schauen wir uns eine bestimmte Firmenform genauer an, die du aus den letzten Artikeln schon kennst: die Aktiengesellschaft. Wer entscheidet dort eigentlich was — und wie viele Aktien brauchst du, um wirklich mitreden zu können?

Die Grundidee: Eigentum in handelbare Anteile zerlegt

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Kaufst du eine Aktie, wirst du automatisch Miteigentümer:in — mit allen Rechten und Pflichten, die das mit sich bringt. Der große Unterschied zu einer GmbH: AG-Anteile lassen sich problemlos an der Börse handeln, GmbH-Anteile nicht.

⚠️

Häufiges Missverständnis: AG-sein bedeutet nicht automatisch börsennotiert-sein. Viele AGs sind komplett privat — alle Aktien liegen bei ein paar Gründer:innen oder Investor:innen, nie öffentlich gehandelt. Die Rechtsform macht Börsenhandel nur möglich, nicht verpflichtend. Erst ein Börsengang (IPO) — Thema eines späteren Artikels in dieser Reihe — bringt eine AG tatsächlich an die Börse.

Damit eine AG überhaupt gegründet werden darf, braucht sie ein Mindest-Grundkapital — und genau hier gibt es einen handfesten Unterschied zwischen Österreich und Deutschland:

🇦🇹
70.000 €
Mindest-Grundkapital (§ 7 AktG)
🇩🇪
50.000 €
Mindest-Grundkapital (§ 7 AktG)
🔗

Erinnerst du dich an den Bilanz-Baukasten aus dem letzten Artikel? Das Grundkapital ist keine separate Zahl irgendwo außerhalb der Bilanz — es ist Teil des Eigenkapitals, das du dort schon selbst berechnet hast (Aktiva minus Fremdkapital). Wenn eine AG also mindestens 70.000 € (AT) bzw. 50.000 € (DE) Grundkapital haben muss, heißt das: Ihr Eigenkapital kann nie darunter starten.

Selbst ausprobieren: Wer entscheidet was?

Eine AG hat drei Organe, die sich gegenseitig kontrollieren und ergänzen. Klick dich durch:

Die drei Organe einer AG

Klick auf ein Organ, um zu sehen, was es macht:

Was darfst du als Aktionär:in eigentlich?

Aktionärsrechte lassen sich sauber in zwei Kategorien einteilen:

💰 Vermögensrechte

  • Dividendenrecht — Anspruch auf einen Anteil am ausgeschütteten Gewinn
  • Bezugsrecht — bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zuerst zum Vorzugspreis kaufen dürfen
  • Liquidationserlös — Anteil am Restvermögen, falls die AG aufgelöst wird

🗳️ Verwaltungsrechte

  • Stimmrecht — auf der Hauptversammlung mitentscheiden
  • Auskunftsrecht — der Vorstand muss zu Tagesordnungspunkten Auskunft geben
  • Anfechtungsrecht — Beschlüsse gerichtlich anfechten, wenn sie gegen Gesetz oder Satzung verstoßen

Kleiner Praxis-Hinweis: Kaufst du bei einem Neobroker wie Trade Republic Aktienbruchstücke, hält formal der Broker das Stimmrecht dafür — erst wenn deine Bruchstücke zu einer ganzen Aktie zusammenkommen, bist du selbst stimmberechtigt.

Selbst ausprobieren: Wie viel Prozent brauchst du wirklich?

Die Hauptversammlung entscheidet nicht alles mit derselben Mehrheit. Für die meisten Beschlüsse reicht mehr als die Hälfte der Stimmen — für fundamentale Änderungen braucht es deutlich mehr.

Stimmengewicht-Simulator

Schieb den Regler und sieh, was du mit diesem Aktienanteil tatsächlich bewirken kannst:

Dein Anteil an den Aktien 40 %
0%25%50%75%100%
Sperrminorität

Mit über 25% kannst du Beschlüsse blockieren, die eine Dreiviertelmehrheit brauchen (z. B. Satzungsänderungen) — aber selbst noch nichts durchsetzen.

Vereinfacht: In der Praxis zählt die Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals, nicht aller ausgegebenen Aktien — bei niedriger Präsenz auf der Hauptversammlung können schon kleinere Anteile faktisch mehr bewirken. Keine Rechtsberatung.

🇦🇹🇩🇪

Hier stimmen AT und DE fast exakt überein: Sowohl § 179 AktG (Deutschland) als auch § 146 AktG (Österreich) verlangen für Satzungsänderungen eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals — fast wortgleiche Regelung. Anders als beim Mindestkapital (70k vs. 50k) gibt es hier keinen nennenswerten Unterschied zwischen den beiden Ländern.

✅ Das Wichtigste zusammengefasst

Aktiengesellschaft auf einen Blick

1
Eine AG zerlegt ihr Grundkapital in handelbare Aktien — Käufer:innen werden automatisch Miteigentümer:innen
2
AG-sein bedeutet nicht automatisch börsennotiert-sein — viele AGs sind komplett privat, ohne öffentlichen Aktienhandel
3
AT verlangt 70.000€ Mindest-Grundkapital, DE nur 50.000€ — das Grundkapital ist Teil des Eigenkapitals aus der Bilanz
4
Drei Organe kontrollieren sich gegenseitig: Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand
5
Aktionärsrechte gliedern sich in Vermögensrechte (Dividende, Bezugsrecht) und Verwaltungsrechte (Stimmrecht, Auskunftsrecht)
6
Über 50% reicht für gewöhnliche Beschlüsse, über 75% für fundamentale Änderungen — über 25% reicht schon, um Letzteres zu blockieren (Sperrminorität)

📚 Quellen

Alle Inhalte in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt — Gesetzestexte können sich ändern. Keine Rechts- oder Anlageberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

➡️ Was lernst du als nächstes?