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KESt-Verlustausgleich bei Aktien und ETFs

Verluste tun weh — aber sie können deine Steuerlast senken. Wie der Verlustausgleich in Österreich und Deutschland wirklich funktioniert, und warum ein Verlust in Deutschland länger etwas wert bleibt als in Österreich.

8 MinLesezeit
1Simulator
AT+DEBeide Länder

Die Kehrseite der Steuer auf Gewinne

In ETFs vergleichen ging es um die Steuer auf deine Erträge — die Vorabpauschale in Deutschland, die ausschüttungsgleichen Erträge in Österreich. Aber Investieren bedeutet nicht nur Gewinne. Was passiert steuerlich, wenn ein Trade ins Minus läuft?

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Kurz zur Einordnung

Die Steuer auf Kapitalerträge selbst (KESt 27,5 % AT, Abgeltungsteuer 26,375 % DE) haben wir schon in Welche Steuern gibt es überhaupt? eingeführt. Hier geht’s nicht um die Höhe des Satzes, sondern darum, worauf er überhaupt angewendet wird — und wie Verluste das reduzieren.

💡 Warum sich ein Verlust überhaupt auszahlt

Die Kapitalertragsteuer wird nicht auf jeden einzelnen Trade isoliert erhoben, sondern auf das Nettoergebnis — Gewinne minus Verluste. Verkaufst du eine Aktie mit 1.000 € Gewinn und eine andere mit 400 € Verlust, versteuerst du nicht 1.000 €, sondern nur die verbleibenden 600 €.

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Rechenbeispiel: 1.000 € Gewinn − 400 € Verlust = 600 € steuerpflichtig. Bei 27,5 % KESt (AT) sind das 165 € statt 275 € — eine Ersparnis von 110 €, einfach weil der Verlust gegengerechnet wurde, nicht weil du weniger verdient hättest.

So weit ist das Prinzip in Österreich und Deutschland identisch. Die Unterschiede beginnen bei der Frage: Was passiert, wenn die Verluste am Jahresende übrig bleiben? Wähle dein Land:

🌍 Wähle dein Land — der Rest des Artikels passt sich an:

🇦🇹 Der Verlustausgleichstopf in Österreich

Bei einem „steuereinfachen“ Depot verrechnet deine Bank Gewinne und Verluste laufend automatisch, innerhalb eines gemeinsamen Topfs für (fast) alle Einkünfte aus Kapitalvermögen — Kursgewinne, Dividenden, ETF-Erträge.

Der entscheidende Punkt: Der Ausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Was am 31. Dezember an Verlust übrig bleibt, verfällt — es gibt für Privatanleger:innen keinen Verlustvortrag ins nächste Jahr (Stand: 2026).

🇦🇹

Was in den Topf gehört — und was nicht

1

Kursgewinne und -verluste aus Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen sowie Dividenden landen im selben Verlustausgleichstopf und werden automatisch gegeneinander aufgerechnet.

2

Ausgenommen sind Sparbuchzinsen und Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken — die werden separat mit 25 % besteuert und können nicht mit Wertpapierverlusten verrechnet werden.

3

Hast du Depots bei mehreren Banken, gleicht jede Bank nur intern aus. Einen Ausgleich über die Bankgrenze hinweg bekommst du nur über die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage E1kv.

🔀

Spielt die Reihenfolge der Verkäufe eine Rolle? Nein — gesetzlich geregelt in § 93 Abs. 6 EStG. Verkaufst du zuerst mit Gewinn und danach mit Verlust, schreibt dir die Bank die bereits einbehaltene KESt wieder gut (gedeckelt auf den Verlustbetrag). Verkaufst du zuerst mit Verlust, wird direkt nur der Nettobetrag versteuert. Beides passiert laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung, nicht erst am Jahresende — am 31.12. steht in beiden Fällen dasselbe Ergebnis, solange es dieselbe Bank und dasselbe Kalenderjahr betrifft.

Timing macht den Unterschied: dieselbe Verlustposition, aber je nachdem wann sie verkauft wird, greift die Steuerersparnis noch — oder sie verfällt. Ein Depot-Check im Dezember lohnt sich deshalb fast immer, wenn im laufenden Jahr schon Gewinne realisiert wurden.

✅ Anna — rechtzeitig verkauft+220 € KESt zurück
31.12.
📈
Frühjahr
+2.000 €, KESt 550 € einbehalten
📉
November
−800 € verkauft, noch im selben Jahr
❌ Ben — zu spät verkauft−275 € verschenkt
31.12.
📈
Sommer
+1.500 €, KESt 412,50 € einbehalten
📉
Jänner (Folgejahr)
−1.000 € verkauft, zu spät

In Deutschland entfällt dieser Zeitdruck weitgehend, weil Verluste dort unbegrenzt vorgetragen werden können (siehe unten).

🇩🇪 Die zwei Verlusttöpfe in Deutschland

Deutschland trennt zwei Töpfe: einen Aktien-Verlusttopf und einen „Sonstige“-Verlusttopf für alles andere (ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen, Derivate). Diese Trennung hat eine praktische Konsequenz, die viele überrascht.

⚖️

Die Regel ist einseitig: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen NUR mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG) — nicht mit ETF-Gewinnen, Zinsen oder Dividenden. Umgekehrt dürfen Aktien-Gewinne aber sowohl Aktien- als auch „Sonstige“-Verluste ausgleichen. Reine ETF-Sparer:innen ohne Einzelaktien betrifft die Aktien-Topf-Trennung meist gar nicht, da ETF-Gewinne/-Verluste ohnehin im „Sonstige“-Topf landen.

🇩🇪

Was bleibt, was verfällt

1

Reichen die Gewinne eines Jahres nicht aus, um alle Verluste auszugleichen, werden die restlichen Verluste automatisch bei derselben Bank ins nächste Jahr übertragen — unbegrenzt, ohne Verfallsdatum.

2

Willst du Verluste bankübergreifend nutzen (z. B. Verlust bei Broker A, Gewinn bei Broker B), musst du bis 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung bei der Verlust-Bank beantragen und die Verluste in deiner Steuererklärung angeben.

3

Verpasst du die Frist, wird der Verlust einfach bei derselben Bank weitergeführt — nichts geht verloren, du kannst ihn dort im nächsten Jahr weiter nutzen.

🧮 Verlusttopf-Simulator

Trag ein paar Beispiel-Trades für ein Jahr ein und sieh, was am Ende wirklich versteuert wird.

Dein Verlustausgleichstopf (AT)

Ein gemeinsamer Topf für Kursgewinne, -verluste und Dividenden.

📈 Gewinne im Jahr3.000 €
📉 Verluste im Jahr1.200 €
Nettoergebnis
Davon zu versteuern
KESt (27,5 %)

Deine zwei Verlusttöpfe (DE)

Aktien-Gewinne/-Verluste laufen getrennt vom „Sonstige“-Topf (ETFs, Zinsen, Dividenden).

📈 Aktien-Gewinn1.500 €
📉 Aktien-Verlust2.500 €
📈 Sonstige-Gewinn (ETF/Zinsen/Dividenden)2.000 €
📉 Sonstige-Verlust300 €

🏷️ Aktien-Topf am Jahresende

Verbleibender Verlustvortrag, nur mit künftigen Aktien-Gewinnen verrechenbar

🗂️ Sonstige-Topf am Jahresende

Verbleibender Verlustvortrag, verrechenbar mit Aktien- und Sonstige-Gewinnen
Zu versteuern insgesamt
Abgeltungsteuer (26,375 %)

Vereinfachte Darstellung eines einzelnen Jahres ohne Sparerpauschbetrag/Freibetrag und ohne Verlustvortrag aus Vorjahren — reale Depotabrechnungen können davon abweichen.

✅ Das Wichtigste zusammengefasst

KESt-Verlustausgleich auf einen Blick

1
Kapitalertragsteuer wird auf das Nettoergebnis erhoben — Verluste senken direkt die Steuerlast auf Gewinne im selben Jahr
2
Österreich: ein gemeinsamer Topf pro Bank, aber ohne Verlustvortrag — nicht genutzte Verluste verfallen am 31. Dezember
3
Deutschland: getrennte Aktien- und „Sonstige“-Töpfe, dafür unbegrenzter Verlustvortrag ohne Verfallsdatum
4
Mehrere Banken/Depots: in AT über die Steuererklärung (E1kv), in DE über eine bis 15. Dezember beantragte Verlustbescheinigung
5
In Deutschland gleichen Aktien-Gewinne beide Töpfe aus, „Sonstige“-Gewinne aber nur den „Sonstige“-Topf — die Reihenfolge kann entscheiden, wie viel am Ende steuerpflichtig ist

Quellen

Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt — Steuerregeln zum Verlustausgleich können sich ändern. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

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