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Erste Steuererklärung: Geld zurückholen

Es kostet dich nichts, es zu versuchen. Es kostet dich Geld, es nicht zu tun.

7 MinLesezeit
1Selbsttest
AT+DEBeide Länder

Warum überhaupt Geld zurückkommt

Dein Arbeitgeber zieht jeden Monat Lohnsteuer ab — berechnet so, als würdest du das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Hast du aber nur einen Teil des Jahres gearbeitet (Ferialjob, Berufseinstieg im Herbst, Jobwechsel), oder hattest höhere berufliche Ausgaben als die automatische Pauschale abdeckt, hast du meist zu viel bezahlt. Genau diese Differenz holst du dir mit der Steuererklärung zurück.

Taschenrechner und Unterlagen auf einem Schreibtisch — zu viel gezahlte Lohnsteuer holt man über die Steuererklärung zurück
Das Geld ist längst bezahlt — zurück holt es nur niemand von allein. Wer nicht das ganze Jahr durchgearbeitet hat, hat fast immer zu viel Lohnsteuer abgeführt. Ohne Erklärung bleibt der Betrag einfach beim Finanzamt.Foto: Bia Limova / Pexels
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Wichtig zur Aktualität: Pauschalbeträge, Freibeträge und Kilometersätze ändern sich in beiden Ländern nahezu jährlich. Alle Zahlen in diesem Artikel sind Stand 2026 — schau vor deiner eigenen Erklärung trotzdem kurz nach, ob sich seither etwas geändert hat (z.B. direkt auf bmf.gv.at oder elster.de). Der Grundgedanke bleibt aber gleich: Nachsehen lohnt sich so gut wie immer.

🌍 Österreich oder Deutschland?

Die Ausgangslage ist in beiden Ländern grundlegend unterschiedlich:

Arbeitnehmerveranlagung — meist freiwillig

Für die meisten Angestellten freiwillig, aber fast immer lohnend. Pflicht wird sie z.B. bei Nebeneinkünften über 730€ im Jahr. Rückwirkend geht die freiwillige Veranlagung bis zu 5 Jahre — für das Steuerjahr 2021 also noch bis Ende 2026.

Werbungskostenpauschale: nur 132€

Automatisch berücksichtigt, unabhängig von echten Kosten. Weil das so wenig ist, übersteigen eigene Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmittel, Fachliteratur) diese Grenze sehr schnell. Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeitrag kommen sogar zusätzlich zur Pauschale dazu, sie werden nicht mit den 132€ verrechnet.

Pendlerpauschale & Pendlereuro

Die Pendlerpauschale (klein oder groß, je nach Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel) mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Der Pendlereuro (seit 2026 6€ pro Jahr je Kilometer einfache Strecke, vorher 2€) wirkt zusätzlich als direkte Steuerermäßigung.

Telearbeitspauschale (ehem. Homeoffice-Pauschale)

Bis zu 3€ pro Homeoffice-Tag, maximal 100 Tage = 300€/Jahr. Zusätzlich bis zu 300€ für ergonomische Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl) — macht in Summe bis zu 600€ möglich. Wichtig: Zahlt dein Arbeitgeber die Telearbeitspauschale schon steuerfrei während des Jahres aus, kannst du in der Arbeitnehmerveranlagung nur mehr die Differenz zum Maximalbetrag geltend machen — nicht nochmal die vollen 300€ obendrauf. Check das auf deinem Jahreslohnzettel. Ab 2027 fällt die steuerliche Begünstigung der Telearbeitspauschale weg (Budgetbegleitgesetz 2027–2028), für das Steuerjahr 2026 gilt sie noch.

Einkommensteuererklärung — meist freiwillig (Antragsveranlagung)

Für die meisten Angestellten mit nur einem Job freiwillig. Pflicht wird sie u.a. bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder Nebeneinkünften über bestimmten Grenzen. Rückwirkend geht die freiwillige Abgabe bis zu 4 Jahre.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230€

Fast zehnmal so hoch wie in Österreich, automatisch berücksichtigt. Deine echten Werbungskosten müssen diese Grenze erst übersteigen, damit sich Belege sammeln überhaupt auszahlt. Ab 2027 soll der Pauschbetrag auf 1.430€ steigen (Kabinettsentwurf vom September 2026, noch nicht beschlossen).

Entfernungspauschale

Seit 2026 einheitlich 0,38€ pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (vorher galten für die ersten 20 km nur 0,30€) — eine spürbare Erhöhung gerade für Pendler:innen mit kurzem Arbeitsweg.

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)

6€ pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage = 1.260€/Jahr. Wichtig: Für denselben Tag gilt entweder Entfernungspauschale ODER Homeoffice-Pauschale, nicht beide gleichzeitig.

Stand: 2026 · Keine Steuerberatung, Richtwerte ohne Gewähr

🧮 Zwei konkrete Beispiele

So sieht das in der Praxis aus:

🇦🇹 Österreich

Angestellte:r mit 40.000€ Bruttojahresgehalt, 25 km einfacher Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar), Gewerkschaftsmitglied, ein Kind:

Werbungskosten & Absetzbeträge
Pendlerpauschale (groß, 20–40 km)1.476 €
Gewerkschaftsbeitrag420 €
Werbungskostenpauschale (132 €) bleibt zusätzlich bestehen±0 €
Zusätzlich als Absetzbetrag: Pendlereuro (25 km × 6 €)150 €
Zusätzlich als Absetzbetrag: Familienbonus Plus (1 Kind)2.000 €

Allein die Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen um 1.896€ — bei 30% Grenzsteuersatz sind das rund 570€ weniger Steuer (Stand 2026). Oft berücksichtigt der Arbeitgeber Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeitrag schon in der Lohnverrechnung, dann ist dieser Teil bereits erledigt. Pendlereuro und Familienbonus Plus kommen als direkte Steuerermäßigung obendrauf und machen den größten Teil der Rückerstattung aus. Der Familienbonus wird oft schon unterjährig über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt — prüfen, ob das schon passiert ist.

🇩🇪 Deutschland

Angestellte:r mit 25 km Arbeitsweg, 180 Tage im Büro und 40 Tage im Homeoffice:

Werbungskosten-Rechnung
Entfernungspauschale (25 km × 180 Tage × 0,38€)1.710 €
Homeoffice-Pauschale (40 Tage × 6€)240 €
Werbungskosten gesamt1.950 €
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag−1.230 €
Steuerlich wirksamer Überschuss720 €
Bei 30% Grenzsteuersatz: Erstattung ca.215 €

Ohne Steuererklärung bleiben diese rund 215€ einfach beim Finanzamt liegen — für eine Eintragung in der Anlage N, die vielleicht 20 Minuten dauert.

📊

Zur Einordnung der Durchschnittswerte: In Österreich liegt die durchschnittliche Gutschrift bei ca. 300-600€, in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei ca. 1.172€ über alle Steuerklassen hinweg. Die Zahlen sind wegen unterschiedlicher Steuersysteme und Methodik nicht direkt vergleichbar — beide zeigen aber: Es lohnt sich in der großen Mehrheit der Fälle.

🔍 Lohnt sich’s für dich?

Schnellcheck — je mehr davon zutrifft, desto wahrscheinlicher bekommst du etwas zurück:

Selbsttest

Klick an, was auf dich zutrifft:

Ich habe nicht das ganze Jahr durchgehend gearbeitet (Ferialjob, Berufseinstieg, Jobwechsel)
Ich habe einen längeren Arbeitsweg (mehrere Kilometer, v.a. mit eigenem Auto)
Ich habe Arbeitsmittel selbst bezahlt (Laptop, Fachliteratur, Werkzeug)
Ich arbeite zumindest teilweise im Homeoffice
Wähle oben deine Situation …

📮 Wie reichst du sie ein?

Den Zugang zu FinanzOnline (AT) bzw. ELSTER (DE) — inklusive ID Austria bzw. eID/BundID, die du dafür brauchst — haben wir bereits im Artikel Digitale Identität: ID Austria & BundID dieser Reihe erklärt. Kurz zusammengefasst:

🇦🇹

Österreich: In FinanzOnline unter „Erklärungen“ → „Arbeitnehmerveranlagung (L1)“. Vorausgefüllte Daten (Lohnzettel) prüfen, Werbungskosten bei Kennzahl 724 ergänzen, absenden. Bescheid meist innerhalb weniger Wochen.

🇩🇪

Deutschland: Über ELSTER (elster.de), kostenlos. Werbungskosten werden in der Anlage N eingetragen (Homeoffice-Tage z.B. in Zeile 60-62). Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt, oft mehrere Wochen.

✅ Das Wichtigste zusammengefasst

Erste Steuererklärung auf einen Blick

1
Nachsehen kostet nichts — in der großen Mehrheit der Fälle kommt tatsächlich Geld zurück
2
AT: Werbungskostenpauschale nur 132€ — eigene Kosten übersteigen das schnell. DE: Pauschale 1.230€ — Belege sammeln lohnt sich erst darüber
3
Pendeln und Homeoffice sind die häufigsten Posten, die den Unterschied machen
4
Rückwirkend geht’s in AT bis zu 5 Jahre, in DE bis zu 4 Jahre — auch vergangene Jahre sind also nicht verloren
5
Zahlen ändern sich jährlich — vor der eigenen Erklärung kurz die aktuellen Beträge auf bmf.gv.at bzw. elster.de gegenchecken

📚 Quellen

Alle Inhalte und Zahlen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zusammengestellt — Beträge, Pauschalen und Fristen ändern sich jährlich. Keine Steuerberatung, siehe auch unsere finanziellen Hinweise.

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